Wie hoch ist die Kurabgabe?
Jahreskurabgabe
UsedomCard (Kurkarte)
Wo erhalten Sie die UsedomCard?
- Promenade Höhe Strandzugang 8N
- Promenade Hauptzugang
- Parkplatz Dünenstraße
- Bahnhof Höhe der öffentlichen Toilette
Meine UsedomCard - Digitaler Reisebegleiter
In Ihrem digitalen Reisebegleiter haben wir alle Informationen für Sie zusammengestellt, die Sie für eine entspannte Zeit auf Usedom benötigen. Und das angepasst an Ihren individuellen Aufenthalt sowie zu jeder Zeit verfügbar!
Hier gehts zum Login (bitte halten Sie hierfür Ihre UsedomCard bereit): Meine UsedomCard - Login.
Wofür wird die Abgabe in Zinnowitz verwendet?
Die Kurabgabe wird erhoben, um Ihnen einen angenehmen und abwechslungsreichen Urlaub zu gestalten - und somit einen wahren Urlaub für die Sinne zu bieten. Die Qualität ist uns wichtig und wir wollen diese stetig verbessern.
Die Kurabgabe dient unter anderem zur:
- Attraktiven Gestaltung und Sauberhaltung des Ostseebades
- Gestaltung der Promenade
- Sauberhaltung und Pflege des Strandes
- Gewährung der Sicherheit der Badegäste durch den Wasserrettungsdienst
- Eine regelmäßige Überwachung der Badewasserqualität
- Pflege und Gestaltung des Kulturhausparks
- Durchführung von kostenfreien Veranstaltungen und Kurkonzerten für Kinder und Erwachsene
- Ortsführungen (auch für Menschen mit Handicap)
- Säuberung der kostenlosen, öffentlichen Toiletten
- Bereitstellung und Pflege von Spielplätzen
Welche Vorteile genießen Sie mit der Zinnowitzer UsedomCard?
- Kostenfreie Teilnahme an den Ortsführungen
- Vergünstigungen bei verschiedenen Veranstaltungen, die durch die Kurverwaltung organisiert werden (Kräuterwanderungen, Häuser erzählen,…)
- Kostenfreies Angebot von Kurkonzerten und weiteren Veranstaltungen auf unserer Konzertmuschel und der Promenade
- Veranstaltungen der Kurverwaltung auf der Ostseebühne: 5 % Rabatt
- Kostenfreies Ausleihen von Büchern in unserer Bibliothek
- 1,00€ Ermäßigung für eine Ausgabe "Usedom aktuell"
- 1 Strandaschenbecher pro UsedomCard
- Vergünstigungen bei den Vineta-Festspielen und beim Gelben Theater „Blechbüchse“
- Fahrradverleih Kruggel: 1,00€ auf Zinnowitzräder
- Heimatmuseum am Bahnhof: 1,00€ auf das Eintrittsgeld
- Lift-Cafe: 1,00€ Ermäßigung bei Nutzung
- PORT ROYAL: 5 % Rabatt bei Ausleihe eines Schiffes
- Sail away: 5 % Rabatt für einen Segel- oder Surfkurs
- Evangelische Kirche: 2 € bei kostenpflichtigen Veranstaltungen der Kirche
- InselTours: 2 € Nachlass beim Kauf eines Tickets
Inselweite Vorteile finden Sie unter Usedom.de - UsedomCard - Vorteile.
Für Schulveranstaltungen (Klassenfahrten) beachten Sie bitte folgendes Formular: Anmeldung für Schulen.
Datenschutzhinweise:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich durch das Meldegesetz vorgeschrieben.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz
Neue Strandstraße 30
17454 Zinnowitz
Telefon: 038377 - 4920
Fax: 038377 - 42229
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zuständige Fachabteilung
Kurverwaltung
Bereich Kurkarten
Frau Pröpper
Tel: 038377 - 492-28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter ZV eGo-MV
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Telefon: 0385 - 77 33 47-51
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Zwecke:
- Erfassung von Kurbeiträgen und Fremdenverkehrsabgaben
- Ausstellung der Kurkarten und Abrechnung der Kurabgabe gegenüber den Beherbergungsstätten
- Führung der Fremdenverkehrsstatistik
- Erfassung und Ausdruck von elektronischen Meldescheinen
Rechtsgrundlagen:
- § 31 Bundesmeldegesetz (BMG) in Verbindung mit § 11 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vor-
pommern (KAG M-V) - §§ 29 ff. BMG
- § 30 Abs. 3 BMG in Verbindung mit § 27 Abs. 3 Landesmeldegesetz Mecklenburg-Vorpommern (LMG
M-V) - Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde
- Art. 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung (Auftragsverarbeitung)
Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, für einen
Vertragsabschluss erforderlich oder die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten
bereitzustellen.
Bei Nichtbereitstellung der Daten ist eine Übernachtung/ ein Aufenthalt nicht möglich, da damit ein Verstoß gegen das Meldegesetz vorläge.
Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
Personendaten
- Familiennamen, Vornamen und Anschrift der volljährigen Personen
- Bei weiteren Mitreisende bzw. Minderjährige werden Familienname, Vorname sowie Zahl nach erfasst
- Staatsangehörigkeit bzw. Heimat-Bundesland
- bei Gästen aus dem Ausland: Seriennummer eines anerkannten und gültigen Passes
Angaben zum Aufenthalt
- Tag der Ankunft und Tag der Abreise
- Gastkategorie: Erwachsener, Kind, Ermäßigt
- Meldescheinnummer
- Name des Beherbergungsbetriebes
Wurden die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben
Alle Daten werden direkt beim Gast erhoben.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- Gemeinde Zinnowitz: Abrechnungsdaten und anonymisierte Daten (Fremdenverkehrsstatistik)
- Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern: anonymisierte Daten (Fremdenverkehrsstatistik)
- AVS Allgemeine Verwaltungs- und Service GmbH, Bayreuth: technischer Hosting-Dienstleister
Geplante Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Nein.
Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
- Die für die Meldescheine der Beherbergungsstätten erforderlichen Daten sind ein Jahr aufzubewahren
und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist durch die Beherbergungsstätten
zu vernichten / löschen. (vgl. § 30 Abs. 4 BMG). - Alle zur Abrechnung der Kurabgaben erforderlichen Daten werden gemäß gesetzlicher Vorschriften für
10 Jahre aufbewahrt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kurabgabe fällig
wird. - Die auf freiwilliger Basis erhobenen Daten werden längstens bis zum Widerruf der Einwilligung aufbewahrt.
Information zu Betroffenenrechten
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbar-
keit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an die-
ser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 DS-GVO.
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie haben das Recht Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern zu erheben: Postanschrift: Schloss Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin,
Tel.: 0385 / 59494-0 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.